Uni Zürich passt Trans-Richtlinien an

Uni Zürich passt Trans-Richtlinien an
7. März 2019 mai
Ein Ausschnitt aus einem Text von 1896, der den Gebrauch des Worts "Studierende" erklärt.

So einfach kann’s gehen: Die Universität Zürich hat ihre Richtlinien zum Umgang mit Namens- und Geschlechtsmarker-Änderungen für trans Studierende angepasst. Studierende können neu für sämtliche Dokumente Namen und Geschlechtsmarker wählen, die vom amtlichen Ausweis abweichen. Einen Haken hat die Geschichte aber: Zur Auswahl stehen nur die Optionen männlich und weiblich. Wer nicht in eine dieser Kategorien passt, bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Bisher war es nicht möglich, Zeugnisse und Diplome abweichend vom amtlichen Namen zu erhalten. Das alte Reglement verlangte auch, dass Studierende “glaubhaft geltend machen, dass sie oder er eine Transgenderperson ist.” Diese unfaire Praxis hatten wir kürzlich in einem Artikel kritisiert. Die Beweislast entfällt nun, neu werden zum Antrag explizit keine Nachweise der Geschlechtsindentität verlangt.

Wir begrüssen die Anpassung der Richtlinien, fordern aber weiterhin ganz klar: Auch nicht-binäre Menschen müssen die Möglichkeit haben, einen passenden Geschlechtseintrag zu wählen.


Wo und wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag kannst du an die Abteilung Studierende richten. Infos dazu gibt’s auf der Website der Uni.

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